Änderung der Corona-Verordnung Schule

Mit Wirkung zum 16.10.2020 wird die Corona-Verordnung seitens des Kultusministeriums ergänzt. Wesentliche Neuerungen: Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35/100.000 (Stand 14.10.: 34,5) im Landesschnitt wird die Maskenpflicht ab Klasse 5 auf den eigentlichen Unterricht ausgeweitet und außerunterrichtliche Veranstaltungen sind untersagt. Zudem wurde das Hygienekonzept um verpflichtendes Stoßlüften alle 20 Minuten erweitert.